AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Lieferungen und Leistungen der Fa. RobotLine GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der RobotLine GmbH und ihren Vertragspartnern, nachfolgend Kunde genannt, in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

(2) Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB des Kunden die Lieferung/Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(3) Die vorliegenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleiben, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Aufträge gelten dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder der Auftrag ohne Bestätigung ausgeführt worden ist.

(3) Abänderungen der von uns erstellten Auftragsbestätigung, sonstige Abmachungen und mündliche Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Auskünfte sind stets unverbindlich.

(4) Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen auf unserer Website oder in unseren Werbematerialien stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(5) Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und geben keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz.

(6) Der Auftraggeber übernimmt für die Verbindlichkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen die volle Haftung. Mündliche Angaben bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

(7) An Mustern, Kostenvoranschlägen, Skizzen, Zeichnungen und anderen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor.

 

§3 Lieferung und Leistung

(1) Für den Umfang der Lieferung oder die Erbringung unserer Dienstleistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder das angenommene verbindliche Angebot gemäß §2.2 maßgebend.

(2) Die Lieferung oder Erbringung unserer Dienstleistungen erfolgt zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Sofern keine expliziten Termine vereinbart wurden, erfolgt die Lieferung oder Erbringung innerhalb einer angemessenen Frist ab Vertragsabschluss.

(3) Sollten wir aus unvorhersehbaren und nicht von uns zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe oder Lieferengpässe) die Dienstleistung nicht wie vereinbart erbringen können, werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren. In solchen Fällen wird ein neuer Liefer- oder Leistungstermin vereinbart. Ist die Leistung auch innerhalb der verlängerten Lieferfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(6) Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §3.5 geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Dienstleistung zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§4 Preise

(1) Unsere Preise gelten ab Werk und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versicherung, Transport oder sonstiger Nebenkosten.

(2) Wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen, behalten wir uns Preisanpassungen vor, sofern sich wesentliche Grundlagen der Kalkulation geändert haben. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung/Erbringung der Dienstleitung nicht nur unerheblich übersteigt.

(3) Sollten nicht vorhersehbare Änderungen aufgrund neuer Erkenntnisse zur Erfüllung des Vertrages erforderlich werden, sind wir zu einer entsprechenden Preisberichtigung berechtigt. Dies gilt ebenso für zusätzliche Kosten, die aufgrund von vom Kunden nachträglich veranlassten Änderungswünschen entstehen.

(4) Reise- und Wartezeit gelten als Arbeitszeit.

(5) Die Kosten für die An- und Abfahrt, sowie die Beförderung der Werkzeuge und des Reisegepäcks trägt der Auftraggeber. Fahrtkosten berechnen sich von unserem Firmensitz oder vom Unterbringungsort zum Montageort und zurück. Die Wahl des Verkehrsmittels obliegt dem Auftragnehmer und wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Übersteigen die tatsächlichen Reisekosten die angegebenen Pauschalen, so wird nach Vorlage der Belege abgerechnet. Bei Einsätzen im Ausland gelten die gesetzlichen Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen zuzüglich 50% Kostenaufschlag.

 

§5 Zahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

(2) Für Dienstleistungsaufträge mit mehr als 100 Stunden Umfang können 14tägig Zwischenrechnungen mit einem 14tägigen Zahlungsziel gestellt werden.

(3) Bei Zahlungszielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Besteller ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§6 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn wir die An- und Ablieferung mit eigenem Fuhrpark übernommen haben.

(2) Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Auftraggeber über.

 

§7 Softwarenutzung

(1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand bzw. im Falle von Dienstleistungen an bestehenden Anlagen auf dem vom Auftraggeber benannten System überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

(2) Der Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlichen zulässigen Umfang (§ 69a UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellen umwandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.

(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

§8 Haftung und Gewährleistung

(1) Unsere Dienstleistungen werden nach den aktuellsten anerkannten Standards und Techniken erbracht. Sollten dennoch Mängel in der erbrachten Dienstleistung auftreten, sind wir zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.

(2) Unsere Dienstleistungen, z.B. Programmierungen, sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, Dienstverträge.

(3) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(8) Zur Vornahme von Nachbesserungen hat uns der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, da wir andernfalls von der Mängelhaftung befreit sind.

(10) Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, besteht nicht, wenn der Schaden nicht auf Grund einer Zusicherung entstanden ist.

(11) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, sobald der Auftraggeber oder durch ihn beauftragte Dritte eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen.

(12) Ein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen.

 

§9 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle von uns gelieferten oder erstellten Programme, Skripte, Konfigurationen und sonstigen immateriellen Güter, Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (vorbehaltene Güter), bis sämtliche Forderungen, insbesondere die jeweiligen Saldoforderungen, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind. Dies gilt unabhängig vom rechtlichen Grund.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die vorbehaltenen Güter sorgfältig zu behandeln und diese gegen die üblichen Risiken, insbesondere Verlust oder Beschädigung, zu versichern.

(3) Bei Verstoß des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach vorheriger Mahnung berechtigt, die vorbehaltenen Güter zurückzunehmen. Hierdurch tritt kein Rücktritt vom Vertrag ein, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich schriftlich.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Güter zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Software oder Programmierung zu deaktivieren, bis unsere Forderungen vollständig beglichen sind. Der Kunde wird über eine solche Deaktivierung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

 

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Unternehmenssitz in Stuhr.

(2) Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

§11 Annullierungskosten

(1) Im Falle einer Stornierung eines Auftrages durch den Kunden nach Vertragsabschluss, jedoch vor Beginn der Dienstleistung, erheben wir eine Annullierungsgebühr in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtbetrages zur Deckung unserer Verwaltungskosten.

(2) Wurde die Leistung bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen, beträgt die Annullierungsgebühr 50% des vereinbarten Gesamtbetrages. Dies reflektiert den bereits investierten Arbeitsaufwand sowie die Reservierung unserer Kapazitäten.

(3) Bei einer Stornierung, nachdem die Dienstleistung erbracht wurde, ist der volle vereinbarte Betrag fällig.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens oder entgangenen Gewinns bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

(5) Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung bei uns.

 

§12 Sonstiges

(1) Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

§13 Datenschutz

(1) Gemäß §26 Abs.1 und §46 Abs.3 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir Ihre personenbezogenen Daten per EDV speichern, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten.

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